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Differenzbesteuerung

Umsatzsteuer auf die Handelsspanne statt auf den vollen Preis.

Auch: Margenbesteuerung · § 25a UStG

Bei der Differenzbesteuerung versteuert ein Händler nicht den gesamten Verkaufspreis, sondern nur die Differenz zwischen seinem Einkauf und seinem Verkauf. Anwendbar ist das Verfahren, wenn er die Ware von einer Privatperson oder einem ebenfalls differenzbesteuerten Anbieter erworben hat, also selbst keine Vorsteuer abziehen konnte.

Im Edelmetallhandel begegnet der Begriff vor allem bei Silber und bei gebrauchter Ware: Dort fällt je nach Händler und Stück entweder die reguläre Umsatzsteuer oder die Differenzbesteuerung an. Anlagegold ist ohnehin nach § 25c UStG befreit, dort stellt sich die Frage nicht. Für den Käufer ist der Unterschied auf der Rechnung nicht als Betrag sichtbar — differenzbesteuerte Ware weist keine Umsatzsteuer gesondert aus —, wohl aber im Endpreis. Auf die Besteuerung eines späteren privaten Verkaufsgewinns hat das Verfahren keinen Einfluss.

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