Anlagegold
Die Kategorie, in der Gold umsatzsteuerfrei verkauft wird.
Auch: Investmentgold · § 25c UStG
Anlagegold ist ein umsatzsteuerlicher Begriff: Gold in Barren- oder Münzform, das gesetzlich festgelegte Anforderungen an Feingehalt und Ausführung erfüllt, ist nach § 25c UStG von der Umsatzsteuer befreit. Deshalb steht auf der Rechnung eines Goldbarrens kein Steuerbetrag.
Für Silber gilt das nicht: Silberbarren werden in Deutschland mit 19 Prozent Umsatzsteuer verkauft. Das ist der Hauptgrund, warum ihr Ladenpreis prozentual so viel weiter über dem Materialwert liegt als bei Gold — ein großer Teil dessen, was wie ein hohes Aufgeld aussieht, ist Steuer. Mit der Besteuerung eines späteren Verkaufsgewinns hat die Umsatzsteuer beim Kauf nichts zu tun: Dafür gilt die Ein-Jahres-Frist des § 23 EStG, unabhängig davon, ob beim Kauf Steuer angefallen ist.
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Lexikon-Einträge erklären Begriffe des Edelmetallmarkts. Sie sind keine Anlage- und keine Steuerberatung; genannte Werte sind Richtwerte, keine Angebote.