Tafelgeschäft
Der Kauf von Edelmetall über den Ladentisch, bar bezahlt.
Auch: Tafelkauf · Schaltergeschäft
Als Tafelgeschäft bezeichnet man den Kauf oder Verkauf von Edelmetall unmittelbar am Schalter eines Händlers: Die Ware wechselt über den Ladentisch den Besitzer, bezahlt wird an Ort und Stelle. Der Ausdruck stammt aus dem Wertpapierhandel, wo „Tafel“ für die Ausgabe effektiver Stücke am Bankschalter stand.
Beim Barkauf greift das Geldwäschegesetz: Ab 2.000 Euro muss der Händler die Identität des Käufers feststellen. Unterhalb dieser Schwelle finden sich im Tafelgeschäft deshalb verbreitet Kleinstückelungen, die knapp darunter kalkuliert sind. Die Schwelle betrifft aber allein die Ausweispflicht bei Barzahlung, nicht die steuerliche Behandlung: Für einen späteren Verkauf gilt dieselbe Ein-Jahres-Frist wie bei jedem anderen Kauf.
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Lexikon-Einträge erklären Begriffe des Edelmetallmarkts. Sie sind keine Anlage- und keine Steuerberatung; genannte Werte sind Richtwerte, keine Angebote.